Diese Abfälle fal­len bei Bau­maß­nah­men, wie Neu‑, um- und Aus­bau an. Anders als Bau­schutt sind Bau­misch­ab­fälle ein Mix aus mine­ra­li­schen und nicht mene­ra­li­schen Stoffen.

Als Bau­misch­ab­fall kön­nen Sie zusätz­lich zum Bau­schutt fol­gende Mate­ria­lien entsorgen:

  • Tape­ten­reste
  • Kabel und Rohre
  • Holz­reste
  • Iso­lier- und Dämmstoffe
  • Kunst­stoffe
  • Metalle

Bitte beach­ten:
Mit Schad­stof­fen ver­un­rei­nigte oder belas­tete Abfälle, wie z.B. asbest­hal­tige Plat­ten oder Farb­ei­mer, und Dach- bzw. Teer­pappe sind kein Bau­misch­ab­fall und dür­fen nicht in einen Misch­ab­fall­con­tai­ner gefüllt werden.

Als Bau­schutt kön­nen Sie fol­gende Mate­ria­lien entsorgen:

  • Mau­er­werk
  • Zie­gel­steine
  • Beton

Bitte beach­ten:
Durch jeg­li­che Mischung von mine­ra­li­schen und nicht mine­ra­li­schen Mate­ria­lien wird aus dem Bau­schutt Bau­misch­ab­fall und somit erheb­lich teurer.

Was ver­steht man unter Sperr­müll?
Sperr­müll ist ein Sam­mel­be­griff für sper­ri­gen Haus­rat, der auf­grund sei­ner Größe oder ihres Gewich­tes nicht in die Behäl­ter der Haus­müll­ab­fuhr passt und des­halb getrennt gesam­melt und abtrans­por­tiert wer­den muss.

Dazu gehö­ren:

  • Möbel
  • Matrat­zen
  • Tep­pi­che
  • Fens­ter und Türen
  • Ein­rich­tungs­ge­gen­stände
  • grö­ße­res Spielzeug
  • Fahr­rä­der

Was ist kein Sperrmüll?

  • Abfall, der in die nor­male Müll­tonne passt
  • Gar­ten­ab­fälle
  • Son­der­ab­fall, z.B. Bat­te­rien, Far­ben und Lacke
  • Bau­schutt, wie z.B. Zie­gel oder Steine

Als Bio­müll kön­nen Sie fol­gende Abfälle entsorgen:

  • Eier­scha­len
  • Kaf­fee­satz
  • Kno­chen
  • Laub
  • Blu­men und Topfpflanzen
  • Unkraut

Bitte beach­ten:
Nicht in den Bio­müll gehö­ren zum Bei­spiel Kat­zen­streu, Win­deln, Tier­ka­da­ver, Ziga­ret­ten­kip­pen und Staubsaugerbeutel

Asbest darf nur in Big Bags, die wir in ver­schie­de­nen Grö­ßen anbie­ten, ver­packt, trans­por­tiert und ver­la­den wer­den. Die Ver­pa­ckung darf nicht ein- oder auf­rei­ßen. Die Big Bags müs­sen so zum Abtrans­port bereit gestellt wer­den, dass diese vom Fahr­zeug auf­ge­la­den wer­den können.

Asbest ist krebs­er­zeu­gend. Bei der Ent­sor­gung von asbest­hal­ti­gen Abfäl­len ist des­halb beson­dere Vor­sicht geboten.

Asbest­hal­tige Abfälle fin­den sich haupt­säch­lich in zwei Formen:

  • Dach­ein­de­ckun­gen und Fas­sa­den aus asbest­hal­ti­gen Plat­ten (“Eter­nit­plat­ten”)
  • Nacht­spei­cher­öfen

Asbest­staub ent­hält sehr feine Fasern, die leicht ein­ge­at­met wer­den kön­nen. Ein­mal in der Lunge, kön­nen diese Fasern Krebs ver­ur­sa­chen. Des­halb wurde die Ver­wen­dung von Asbest in der Che­mi­ka­li­en­ver­bots­ver­ord­nung untersagt.

Wenn Sie asbest­hal­tige Plat­ten abbauen, bedeu­tet das für Sie:

  • soweit mög­lich, soll­ten die Arbei­ten durch einen Fach­be­trieb durch­ge­führt werden
  • mini­male Sicher­heits­vor­keh­run­gen sind Feucht­hal­ten der Plat­ten und Ver­mei­dung von Bruch; bei­des soll ver­hin­dern, dass der krebs­er­zeu­gende Asbest­staub aufsteigt
  • auf kei­nen Fall sollte in asbest­hal­ti­gen Plat­ten gesägt oder gebohrt werden
  • sind die Plat­ten abge­baut, müs­sen sie ent­sorgt wer­den. Auf kei­nen Fall dür­fen die Plat­ten an ande­rer Stelle wie­der­ver­wen­det werden!
  • abge­baute Plat­ten soll­ten mög­lichst in Folie oder Säcken ver­packt wer­den. Geeig­nete Säcke (soge­nannte “Big-Bags”) sind am AWZ erhältlich

In Nacht­spei­cher­öfen ist das Asbest quasi noch “ver­packt”. Die Öfen soll­ten auf kei­nen Fall zer­legt, son­dern direkt an einen Fach­be­trieb über­ge­ben wer­den. Oft bie­ten die Fir­men, die die neue Hei­zung instal­lie­ren, die Ent­sor­gung der alten Öfen an.

Was sind Gar­ten- und Parkabfälle?

Unter Gar­ten- und Park­ab­fälle fal­len fol­gende Bestandteile:

  • Laub
  • Grün- und Strauchschnitt
  • Rasen
  • Sträu­cher
  • klei­nere Bäume

Was dür­fen Gar­ten- und Park­ab­fälle nicht enthalten?

Von Gar­ten- und Park­ab­fäl­len sind fol­gende Mate­ria­lien auszusondern:

  • Baum­stub­ben, Wur­zeln und Baum­stämme (geson­derte Entsorgung)
  • kon­ta­mi­nier­tes Laub (z.B. vom Straßenrand)
  • Küchen- und Speiseabfälle
  • jeg­li­cher Müll

Als Ver­pa­ckun­gen aus Papier und Pappe kön­nen Sie fol­gende Abfälle entsorgen:

  • Zei­tun­gen und Zeitschriften
  • Kar­tons und Pappverpackungen
  • Pro­spekte
  • Papier­tü­ten und sau­bere Papierservietten
  • Büro­pa­pier
  • Kata­loge

Bitte beach­ten:
Nicht in den Papier­müll gehö­ren zum Bei­spiel Tetra­packs, Plas­tik­tü­ten und Kunststofffolien