Baumischabfall
Diese Abfälle fallen bei Baumaßnahmen, wie Neu‑, um- und Ausbau an. Anders als Bauschutt sind Baumischabfälle ein Mix aus mineralischen und nicht meneralischen Stoffen.
Als Baumischabfall können Sie zusätzlich zum Bauschutt folgende Materialien entsorgen:
- Tapetenreste
- Kabel und Rohre
- Holzreste
- Isolier- und Dämmstoffe
- Kunststoffe
- Metalle
Bitte beachten:
Mit Schadstoffen verunreinigte oder belastete Abfälle, wie z.B. asbesthaltige Platten oder Farbeimer, und Dach- bzw. Teerpappe sind kein Baumischabfall und dürfen nicht in einen Mischabfallcontainer gefüllt werden.
Bauschutt
Als Bauschutt können Sie folgende Materialien entsorgen:
- Mauerwerk
- Ziegelsteine
- Beton
Bitte beachten:
Durch jegliche Mischung von mineralischen und nicht mineralischen Materialien wird aus dem Bauschutt Baumischabfall und somit erheblich teurer.
Spermüll
Was versteht man unter Sperrmüll?
Sperrmüll ist ein Sammelbegriff für sperrigen Hausrat, der aufgrund seiner Größe oder ihres Gewichtes nicht in die Behälter der Hausmüllabfuhr passt und deshalb getrennt gesammelt und abtransportiert werden muss.
Dazu gehören:
- Möbel
- Matratzen
- Teppiche
- Fenster und Türen
- Einrichtungsgegenstände
- größeres Spielzeug
- Fahrräder
Was ist kein Sperrmüll?
- Abfall, der in die normale Mülltonne passt
- Gartenabfälle
- Sonderabfall, z.B. Batterien, Farben und Lacke
- Bauschutt, wie z.B. Ziegel oder Steine
Biomüll
Als Biomüll können Sie folgende Abfälle entsorgen:
- Eierschalen
- Kaffeesatz
- Knochen
- Laub
- Blumen und Topfpflanzen
- Unkraut
Bitte beachten:
Nicht in den Biomüll gehören zum Beispiel Katzenstreu, Windeln, Tierkadaver, Zigarettenkippen und Staubsaugerbeutel
Asbestabfälle (Eternit) Asbestzementabfälle
Asbest darf nur in Big Bags, die wir in verschiedenen Größen anbieten, verpackt, transportiert und verladen werden. Die Verpackung darf nicht ein- oder aufreißen. Die Big Bags müssen so zum Abtransport bereit gestellt werden, dass diese vom Fahrzeug aufgeladen werden können.
Asbest ist krebserzeugend. Bei der Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen ist deshalb besondere Vorsicht geboten.
Asbesthaltige Abfälle finden sich hauptsächlich in zwei Formen:
- Dacheindeckungen und Fassaden aus asbesthaltigen Platten (“Eternitplatten”)
- Nachtspeicheröfen
Asbeststaub enthält sehr feine Fasern, die leicht eingeatmet werden können. Einmal in der Lunge, können diese Fasern Krebs verursachen. Deshalb wurde die Verwendung von Asbest in der Chemikalienverbotsverordnung untersagt.
Wenn Sie asbesthaltige Platten abbauen, bedeutet das für Sie:
- soweit möglich, sollten die Arbeiten durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden
- minimale Sicherheitsvorkehrungen sind Feuchthalten der Platten und Vermeidung von Bruch; beides soll verhindern, dass der krebserzeugende Asbeststaub aufsteigt
- auf keinen Fall sollte in asbesthaltigen Platten gesägt oder gebohrt werden
- sind die Platten abgebaut, müssen sie entsorgt werden. Auf keinen Fall dürfen die Platten an anderer Stelle wiederverwendet werden!
- abgebaute Platten sollten möglichst in Folie oder Säcken verpackt werden. Geeignete Säcke (sogenannte “Big-Bags”) sind am AWZ erhältlich
In Nachtspeicheröfen ist das Asbest quasi noch “verpackt”. Die Öfen sollten auf keinen Fall zerlegt, sondern direkt an einen Fachbetrieb übergeben werden. Oft bieten die Firmen, die die neue Heizung installieren, die Entsorgung der alten Öfen an.
Garten- und Parkabfälle
Was sind Garten- und Parkabfälle?
Unter Garten- und Parkabfälle fallen folgende Bestandteile:
- Laub
- Grün- und Strauchschnitt
- Rasen
- Sträucher
- kleinere Bäume
Was dürfen Garten- und Parkabfälle nicht enthalten?
Von Garten- und Parkabfällen sind folgende Materialien auszusondern:
- Baumstubben, Wurzeln und Baumstämme (gesonderte Entsorgung)
- kontaminiertes Laub (z.B. vom Straßenrand)
- Küchen- und Speiseabfälle
- jeglicher Müll
Papier und Pappe (AVV 15 01 01)
Als Verpackungen aus Papier und Pappe können Sie folgende Abfälle entsorgen:
- Zeitungen und Zeitschriften
- Kartons und Pappverpackungen
- Prospekte
- Papiertüten und saubere Papierservietten
- Büropapier
- Kataloge
Bitte beachten:
Nicht in den Papiermüll gehören zum Beispiel Tetrapacks, Plastiktüten und Kunststofffolien