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Neue Kehr­ma­schine!

Wir haben unse­ren Fuhr­park mit einer neuen Kehr­ma­schine erweitert 

Alle Infor­ma­tio­nen rundum ihre Funk­tio­nen und Ein­satz­ge­biete fin­det ihr hier.

in den ver­gan­ge­nen Jah­ren haben wir uns regel­mä­ßig mit dem Thema „Anlie­fe­rung von gefähr­li­chen Abfäl­len“ beschäftigt

Wer in Deutsch­land einen gefähr­li­chen Abfall trans­por­tiert muss eine ent­spre­chende Beför­de­rungs­er­laub­nis hier­für besit­zen. Gefähr­li­che Abfälle bedür­fen einer spe­zi­el­len Hand­ha­bung in der Nach­weis­füh­rung, was bedeu­tet jede ange­nom­mene Menge; jede ein­zelne Wie­gung muss über einen spe­zi­el­len Über­nah­me­schein der Behörde gemel­det wer­den – und das eigent­lich vor Beginn der Beför­de­rung! Der Über­nah­me­schein ent­hält Anga­ben zum Abfall­erzeu­ger, zum Beför­de­rer und zum Abfall­ent­sor­ger.

In die­sem Bereich hat­ten wir lei­der in den ver­gan­gen Jah­ren immer wie­der Berüh­rungs­punkte mit Behör­den – für alle ein lei­di­ges und schwie­ri­ges Thema!

Ziel einer sol­chen Über­wa­chung ist es, eine Über­sicht zu bekom­men, wel­che Men­gen an gefähr­li­chen Abfäl­len auf Deutsch­lands Stra­ßen unter­wegs sind – und eben auch, wer die­ses Mate­rial beför­dern darf.

Aus recht­li­chen, ver­wal­tungs- sowie orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den stel­len wir die Annahme von gefähr­li­chen Abfäl­len an unse­rem Betrieb „Zum Heil­bach 4 in Bad Ber­le­burg-Aue“ zum 01.06.2021 um.

Ab dem 01. Juni 2021 bie­ten wir Ihnen für gefähr­li­che Abfälle fol­gende Mög­lich­kei­ten an:

Kran­mul­den­ab­ho­lung

Hier gilt es zu beach­ten: es dür­fen pro Anfall­stelle 20 t / Jahr über einen Sam­mel­ent­sor­gungs­nach­weis ange­nom­men wer­den; ansons­ten gilt die Einzelentsorgungsnachweisregelung!

Selbst­an­lie­fe­rung von gefähr­li­chen Abfällen

Hier gilt es fol­gen­des zu beach­ten: es muss der Abfallerzeuger/Abfallherkunft ange­ge­ben wer­den eine geschätzte Menge muss ange­ge­ben wer­den es muss eine gül­tige Beför­de­rer­num­mer vor­legt wer­den können.

Wir wis­sen selbst, dass diese neu getrof­fene Rege­lung zu mehr orga­ni­sa­to­ri­schem Auf­wand und Kos­ten führt. Lei­der sind wir jedoch gezwun­gen die­sen Schritt durch­zu­füh­ren und wei­ter­hin geset­zes­kon­form im Dienste der Umwelt zu agieren.

Für sämt­li­che Fra­gen zum Thema „gefähr­li­che Abfälle und Ihre Hand­ha­bung“ ste­hen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Für sämt­li­che Fra­gen zum Thema „gefähr­li­che Abfälle und Ihre Hand­ha­bung“ ste­hen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Frau Ste­pha­nie Treude
02759 21 48 32–35

Frau Ilka Sabisch
02759 21 48 32–22