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Neue Kehrmaschine!
Wir haben unseren Fuhrpark mit einer neuen Kehrmaschine erweitert
Alle Informationen rundum ihre Funktionen und Einsatzgebiete findet ihr hier.
in den vergangenen Jahren haben wir uns regelmäßig mit dem Thema „Anlieferung von gefährlichen Abfällen“ beschäftigt
Wer in Deutschland einen gefährlichen Abfall transportiert muss eine entsprechende Beförderungserlaubnis hierfür besitzen. Gefährliche Abfälle bedürfen einer speziellen Handhabung in der Nachweisführung, was bedeutet jede angenommene Menge; jede einzelne Wiegung muss über einen speziellen Übernahmeschein der Behörde gemeldet werden – und das eigentlich vor Beginn der Beförderung! Der Übernahmeschein enthält Angaben zum Abfallerzeuger, zum Beförderer und zum Abfallentsorger.
In diesem Bereich hatten wir leider in den vergangen Jahren immer wieder Berührungspunkte mit Behörden – für alle ein leidiges und schwieriges Thema!
Ziel einer solchen Überwachung ist es, eine Übersicht zu bekommen, welche Mengen an gefährlichen Abfällen auf Deutschlands Straßen unterwegs sind – und eben auch, wer dieses Material befördern darf.
Aus rechtlichen, verwaltungs- sowie organisatorischen Gründen stellen wir die Annahme von gefährlichen Abfällen an unserem Betrieb „Zum Heilbach 4 in Bad Berleburg-Aue“ zum 01.06.2021 um.
Ab dem 01. Juni 2021 bieten wir Ihnen für gefährliche Abfälle folgende Möglichkeiten an:
Kranmuldenabholung
- Wir organisieren mittels Fahrzeug mit Kran die Abholung direkt an der Anfallstelle / beim Kunden (welcher auch Abfallerzeuger ist)
- Die Abholung erfolgt von einem genehmigten Zwischenlager Ihres Betriebes
Hier gilt es zu beachten: es dürfen pro Anfallstelle 20 t / Jahr über einen Sammelentsorgungsnachweis angenommen werden; ansonsten gilt die Einzelentsorgungsnachweisregelung!
Selbstanlieferung von gefährlichen Abfällen
- Eine Anmeldung der Anlieferung muss immer mind. 2 Werktage vor dem gewünschten Anlieferungstermin mit unserer Dispo erfolgen
Hier gilt es folgendes zu beachten: es muss der Abfallerzeuger/Abfallherkunft angegeben werden eine geschätzte Menge muss angegeben werden es muss eine gültige Beförderernummer vorlegt werden können.
- Achtung: wenn keine Beförderernummer vorhanden ist, darf der Abfall NICHT angeliefert werden!
Wir wissen selbst, dass diese neu getroffene Regelung zu mehr organisatorischem Aufwand und Kosten führt. Leider sind wir jedoch gezwungen diesen Schritt durchzuführen und weiterhin gesetzeskonform im Dienste der Umwelt zu agieren.
Für sämtliche Fragen zum Thema „gefährliche Abfälle und Ihre Handhabung“ stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Für sämtliche Fragen zum Thema „gefährliche Abfälle und Ihre Handhabung“ stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Frau Stephanie Treude
02759 21 48 32–35
Frau Ilka Sabisch
02759 21 48 32–22